Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise gemäß Art. 12ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die BOB App

Nachfolgend möchten wir Sie über die Datenverarbeitung im Rahmen der BOB App informieren.

1. Verantwortliche Stelle

Gemeinsam datenschutzrechtlich verantwortlich für die BOB App im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die

Bremer Straßenbahn AG (BSAG)
28199 Bremen
vertreten durch den Vorstand:
Monika Alke, Thorsten Harder, Claudia Wiest
E-Mail: info@bsag.de
Telefon: +49 421 5596-0

Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (BVV) Zur Hexenbrücke 11
27570 Bremerhaven
vertreten durch den Geschäftsführer: Robert Haase
E-Mail: info@bremerhavenbus.de
Telefon: +49 0471 3003-0

Verkehr und Wasser GmbH (VWG)
Felix-Wankel-Straße 9
26125 Oldenburg
vertreten durch den Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Michael Emschermann
E-Mail: mobilitätszentrale@vwg.de
Telefon: +49 441 9366-0
(nachfolgend als Verkehrsunternehmen bezeichnet).

2. Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Löschung, Empfänger

Die BOB App ist eine Ergänzung zu unserem Angebot BOB – DAS KONTO-TICKET (nachfolgend auch »BOB Konto«). Sie ermöglicht es Ihnen, Tickets bargeldlos zu buchen und zu verwalten oder Haltestellen zu suchen. Ferner kann über die BOB App der BOB Kontovertrag mit anderen Personen geteilt werden, wenn Sie dies so freigeben. Voraussetzung dafür ist ein bereits vorhandenes BOB Konto. Alternativ kann über die BOB App auch ein BOB Konto beantragt werden.

2.1 Download der App
Wenn Sie unsere App für Ihr Smartphone oder Tablet (»Gerät«) herunterladen, werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten aus unserer App an den Betreiber
des Stores oder Dritte übermittelt. Lediglich das Betriebssystem Ihres Gerätes kann personenbezogene Daten an den Store oder auch an Dritte übermitteln, wenn Sie dies auf Ihrem Gerät so zugelassen haben. Für die Nutzung der App ist es notwendig, dass Ihr Gerät Cookies akzeptiert. Wir setzen nur technisch notwendige Cookies, die nach Schließen der App wieder vom Gerät gelöscht werden.

2.2 Anmeldung/Registrierung in der BOB App für ein BOB Konto

Um Funktionen der App optimal nutzen zu können, müssen Sie sich anmelden bzw. registrieren. Hierfür sind die jeweiligen Verkehrsbetriebe zuständig, mit denen Sie ein BOB Konto vertraglich vereinbart haben oder dies vereinbaren wollen. Differenziert wird dies nach der Postleitzahl, für welche Sie sich anmelden bzw. registrieren. Näheres können Sie auch in den AGB nachlesen. Für diesen Verarbeitungsvorgang im Rahmen der Anmeldung und Registrierung ist das jeweilige Verkehrsunternehmen alleine verantwortlich. Jedes Verkehrsunternehmen ist für die Kundenbetreuung selbst verantwortlich und führt dabei seine Kundendaten streng getrennt von den anderen Unternehmen, es besteht kein übergreifender Zugriff zwischen den Stellen. Die Bremer Straßenbahn AG (BSAG)
ist für den technischen Betrieb der Systeme verantwortlich. Die Verkehrsunternehmen setzen im Auftrag ggf. weitere Dienstleister ein (z. B. für den Support von EDV Systemen oder der Hotline). Alle Dienstleister sind gemäß Art. 28 DSGVO auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden.

Wenn Sie bereits einen BOB-Vertrag besitzen, melden Sie sich mit den Kundendaten (Vertragsnummer, Vor- und Nachname, Geburtsdatum) an. Hierfür ist es notwendig, dass eine existierende E-Mail-Adresse in Ihrem Kundenkonto bereits hinterlegt ist, um z. B. ein Double-Opt-in Verfahren durchführen zu können. Diese Daten werden zur Identifizierung im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO von dem Verkehrsunternehmen verarbeitet, mit welchem Sie bereits eine vertragliche Beziehung (BOB Konto) haben. Die Zuweisung zum korrekten Verkehrsunternehmen erfolgt über die Vertragsnummer.

Neukunden müssen sich mit Ihren Daten erstmals für das BOB Konto registrieren und können sich danach anmelden. Das jeweilige Verkehrsunternehmen verarbeitet dann eigenverantwortlich hierfür Anrede, Vor- und Nachnamen, Postanschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse sowie Bankverbindung gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zweck der Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung. Die Zuweisung an das Verkehrsunternehmen erfolgt über die Postleitzahl. Dies umfasst auch die damit einhergehende Kundenbetreuung. Optional können Sie noch Titel, Mobilfunknummer und Telefonnummer hinterlegen, was dem Verkehrsbetrieb die schnelle Kontaktaufnahme im Rahmen der Vertragsdurchführung erleichtert. Bei der Erstellung von digitalen BOB Karten können Sie einen »Nickname« für die Karte vergeben, welcher ebenfalls gespeichert und verarbeitet wird. Ihre Daten werden von vom Verkehrsunternehmen während des Vertragsverhältnisses verarbeitet und gelöscht, wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. aus dem Steuerrecht) abgelaufen sind.

Zur Zahlungsabwicklung werden vom Verkehrsunternehmen Kreditinstitute eingesetzt. Im Falle eines Forderungsausfalls übermittelt das Verkehrsunternehmen Ihre Daten zudem an ein Inkassounternehmen zum Forderungseinzug.

Bei nicht ausreichender Bonität besteht kein Anspruch auf BOB – DAS KONTO-TICKET. Daher werden Name, Anschrift und Geburtsdatum gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit f DSGVO im berechtigten Interesse des Verkehrsunternehmens zur Minimierung des Forderungsrisikos zur Bonitätsprüfung und -beauskunftung an eine Auskunftei übermittelt. Sie haben das Recht gegen die Verarbeitung zu Bonitätszwecken Widerspruch bei dem Unternehmen einzulegen, mit dem Sie den BOB Kontovertrag abgeschlossen haben. Dies können Sie zum Beispiel unter datenschutz@bsag.de oder durch eine Nachricht an die Bremer
Vertragspartner sein, leiten wir Ihren Widerspruch in Ihrem Interesse umgehend an das für Sie zuständige Verkehrsunternehmen weiter. Ihre personenbezogenen Daten werden dann gelöscht, sofern sie nicht zur Wahrung berechtigter Interessen weiterverarbeitet werden dürfen.

Sämtliche Empfänger und Stellen, an die personenbezogene Daten übermittelt werden, befinden sich innerhalb der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum.

2.3 Nutzung derBOB App

Nach der Anmeldung können Sie digitale BOB Karten anlegen. Die digitale BOB Karte wird dem BOB Konto des Vertragspartners zugewiesen. Vertragspartner ist die Person, unter dessen Namen die Registrierung bzw. der Antragsstellung durchgeführt wurde. Wenn in der BOB App die Schaltfläche »Verknüpfen« angeklickt wird, wird per E-Mail
ein Aktivierungslink für die Verknüpfung der digitalen BOB-Karte an den Vertragspartner verschickt. Die Verknüpfung der BOB App des mobilen Endgeräts und der digitalen BOB Karte ist erst mit der Aktivierung über den Link abgeschlossen. Nach der Verknüpfung können Sie mit den digitalen BOB Karten BOB Fahrten erwerben. Einzelne Fahrten werden auf die jeweiligen digitalen BOB Karten gebucht.

Kunden können ferner ihre eigenen Vertragsdaten einsehen und verwalten, sofern eine digitale BOB Karte verknüpft ist. Bei Änderungen wird eine E-Mail an die zuletzt hinterlegte Adresse gesendet.

Die De-Registrierung in der BOB App führt lediglich zur Lösung der digitalen BOB Karte von der BOB App.

Wenn Sie über die BOB App kostenpflichtige Fahrten erworben haben, wird das Ticket mit allen relevanten Buchungsdaten in einem Barcode generiert, der keine personenbezogenen Daten enthält. Die im Barcode gespeicherten Daten sind auch als Klartextinformationen vorhanden. Bereits abgelaufene aber noch nicht abgerechnete Tickets können über »Meine Fahrten« angezeigt werden. Diese Fahrten sind nicht in der App gespeichert, sondern werden »live« aus dem Hintergrundsystem abgerufen.

Der BOB App Nutzer kann nur für die an dessen mobilen Endgerät verknüpfte digitale BOB Karte die jeweils gebuchten und noch nicht abgerechneten Fahrten (Haltestelle, Zielort, Datum, Uhrzeit des Ticketkaufs, sowie die gebuchten Fahrtoptionen) einsehen. Der BOB Konto Vertragspartner kann später in der Abrechnung Start- und Zielzone, Datum und Uhrzeit des Ticketkaufs sowie die Fahrtoptionen aller über den BOB Kontovertrag abgerechneten BOB Karten sehen.

Alle hiermit genannten Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung der mit der BOB App und dem BOB Konto des Verkehrsunternehmens verbundenen vertraglichen Zwecke.

Digitale BOB Karten können unterschiedlichen Personen, z. B. Familienmitgliedern, zugewiesen werden und entsprechend mit einem »Nickname« für die erleichterte Zuordnung versehen werden. Wird die BOB App de-registriert oder erfolgt ein Wechsel des mobilen Endgeräts, können bereits angelegte digitale BOB-Karten bei einer neuen Anmeldung eines mobilen Endgeräts weiterhin verwendet werden. In der BOB App können Sie ferner Favoriten (z. B. Haltestellen/Zonen und Fahrtoptionen) zuvor hinterlegen, um die nächste Buchung zu vereinfachen. Wenn Sie die GPS-Funktion an Ihrem Gerät einschalten, können Sie sich die in der Nähe befindlichen Haltestellen anzeigen lassen. Zur besseren Orientierung wird Ihnen hierbei die Distanz zur Haltestelle angezeigt. Die GPS- Daten werden nicht in der BOB App gespeichert, sondern lediglich für die Anzeige Ihres Standortes in der App genutzt. Diese Datenverarbeitungen erfolgen in dem berechtigten Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, Ihnen eine möglichst komfortable Nutzung der App zu ermöglichen. Sie können diese Datenverarbeitungen jederzeit widerrufen, indem Sie die App löschen, das GPS ausschalten oder die Freigabe der GPS-Daten in den Systemeinstellungen des Endgerätes für diese App deaktivieren.

Die BOB App speichert lediglich die Vertragsnummer, Vor- und Nachname, Kartennummer und Nickname sowie ein verschlüsselter Access/Refresh Token. Die Daten werden bei der Deregistrierung in der App bzw. bei Löschung der App von dem mobilen Endgerät gelöscht. Abrechnungsrelevante Daten werden in unseren BOB Systemen weiterverarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch dort gelöscht.

3. Datensicherheit
Die in der BOB App vorgehaltenen Daten sind so sicher, wie Sie Ihr Gerät selber schützen. Wir empfehlen Ihnen daher eine Absicherung der generellen Gerätenutzung mit einem sicheren Passwort oder einer biometrischen Absicherung (z. B. Fingerprint), so dass die Daten auch bei Verlust des Gerätes nicht unbefugt ausgelesen werden können.

4. Ihre Datenschutzrechte
Bei Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gewährt die DSGVO Ihnen bestimmte Rechte:

Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO):

Sie haben das Recht eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Artikel 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Recht auf Berichtigung und Löschung (Artikel 16 und 17 DSGVO):

Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und gegebenenfalls die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

Sie haben zudem das Recht, zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Artikel 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, zum Beispiel, wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO):

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Artikel 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, zum Beispiel wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer einer etwaigen Prüfung.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO):

In bestimmten Fällen, die in Artikel 20 DSGVO im Einzelnen aufgeführt werden, haben Sie das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten beziehungsweise die Übermittlung dieser Daten an einen Dritten zu verlangen.

Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO):

Werden Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht Ihnen das Recht zu, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedsstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden.

Alle Rechte können Sie bei dem Vertragsunternehmen wahrnehmen, mit welchem Sie den BOB Kontovertrag abgeschlossen haben. Wenn Sie diese Rechte bei der Bremer Straßenbahn AG geltend machen, leitet diese Ihr Anliegen an das zuständige Verkehrsunternehmen entsprechend weiter.

5. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Bremer Straßenbahn AG steht Ihnen als Ansprechpartner für Auskünfte oder Anregungen zum Thema Datenschutz bei der BOB App für alle genannten Verkehrsunternehmen gerne zur Verfügung:

Bremer Straßenbahn AG
Bereich Datenschutz
Flughafendamm 12
28199 Bremen
E-Mail: datenschutz@bsag.de

Sollte Ihre Anfrage ein anderes Verkehrsunternehmen der BOB App betreffen, werden diese in Ihrem Interesse an die dortigen Datenschutzbeauftragten weitergeleitet.

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