Willkommen bei BOB!

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Allgemeines
    BOB-DAS KONTO-TICKET (BOB) gilt in allen Fahrzeugen des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN), kann jedoch nur in den Fahrzeugen der Verbundunternehmen erworben werden, die sich an BOB beteiligen. BOB ermöglicht dem Kunden das »Fahren ohne Bargeld« und basiert auf einer Funktion des GeldKartenchips auf Bankkarten und kontoungebundenen GeldKarten. BOB-Fahrten werden an den selbst zu bedienenden Ticket-Terminals in den Fahrzeugen gespeichert. Das System berechnet nachträglich den günstigsten Preis pro Tag (siehe Punkt 3). Voraussetzung für die Teilnahme an BOB ist die Bezahlung per Lastschrifteinzug. Grundlage für BOB sind die Tarif- und Beförderungsbedingungen des VBN.
  2. Beginn des Vertrages
    Die Teilnahme an BOB ist jederzeit möglich. Mit Abgabe des Auftrags und Aushändigung der freigeschalteten Karte an den Kunden ist dieser berechtigt, sofort das BOB-Ticket zu nutzen.
  3. Abrechnung, Rechnungstellung und Zahlungsbedingungen
    Die mit BOB durchgeführten Fahrten werden täglich erfasst. Auf dieser Basis berechnet das System nachträglich den günstigsten Preis pro Tag (ausgenommen besondere zeitlich begrenzte Ticketangebote. Es erfolgt keine Optimierung auf ZeitTickets und den Gruppentarif). Die Abrechnung erfolgt monatlich bei einem Rechnungsvolumen von mind. 7,50 Euro, spätestens jedoch quartalsweise. Es können 3 Detaillierungsstufen für die Rechnung gewählt werden. Nach Rechnungsstellung und Versand der Rechnung per Post oder E-Mail wird der Rechnungsbetrag sofort fällig und per Lastschrift nicht vor dem 15. des Monats eingezogen. Einwände und Reklamationen müssen innerhalb von 6 Wochen schriftlich gegenüber dem Vertragspartner oder dem VBN geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug wird das BOB-Ticket unverzüglich für die weitere Nutzung gesperrt und das Vertragsverhältnis fristlos gekündigt. Kann der monatliche Einzugsbetrag nicht abgebucht werden, wird für jede nicht eingelöste Lastschrift ein Bearbeitungsentgelt erhoben.
  4. Kündigung
    BOB kann bis zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden. Bei Beendigung des Vertrages erhält der Kunde eine Abschlussrechnung und der Rechnungsbetrag wird letztmalig abgebucht.
  5. Verlust/Kartensperrung
    Der Verlust Ihrer Karte ist bei einem der beteiligten Verkehrsunternehmen oder beim VBN unverzüglich zu melden. Die Karte wird für BOB sofort gesperrt. Eine Berechnung von Fahrten, die nach der Verlustmeldung noch gespeichert werden, erfolgt nicht. Eine Sperrung des BOB-Tickets aus anderen Gründen ist jederzeit möglich. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben und mit der nächsten Rechnung eingezogen.
  6. Zusatzkarten
    Im Rahmen eines Vertrages können Zusatzkarten für die Teilnahme an BOB eingerichtet werden; diese werden einzeln nach der im Vertrag gewählten Detaillierungsstufe abgerechnet.
  7. Sonstiges
    Bei technischen Defekten, höherer Gewalt etc. besteht kein Anspruch auf Teilnahme und Abrechnung von Fahrten über BOB. In diesem Fall muss zur Durchführung der Fahrt ein reguläres Ticket erworben werden.
    Änderungen der persönlichen Vertragsdaten sind den Verkehrsunternehmen unverzüglich bekannt zu geben. Bei Änderung der Bankverbindung benötigt das Verkehrsunternehmen eine vom Vertragspartner unterschriebene Meldung spätestens bis zum letzten des Vormonats.
  8. Datenschutz
    Die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten werden vom VBN bzw. von den beteiligten Verkehrsunternehmen nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden Daten an die mit der Abwicklung beteiligten Unternehmen (z.B. für Abrechnungszwecke) weitergegeben. Bei Zahlungsverzug werden die Daten an ein Inkasso-Büro zum Einzug der Forderung weitergegeben.
    Ich/wir willige(n) ein, dass das jeweilige Verkehrsunternehmen Auskünfte zur Bonitätsprüfung über mich/uns von der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder einem Inkasso-Büro einholen kann.

Stand 01.01.2012